Bürgergemeinde Allschwil
Aufgaben und Ziele
Die Bürgergemeinde ist gemäss der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören alle Personen an, die das Bürgerrecht von Allschwil besitzen. Die Aufgaben der Bürgergemeinde, und daraus abgeleitet die Ziele, sind im Gemeindegesetz festgehalten:
- Sie fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
- Sie bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen und ökonomischen Grundsätzen.
- Sie stellt ihren Grundbesitz gegen Entschädigungen für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung.
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht.